Bedingungen und Konditionen

Wenn Sie bei ITOtours, Den Haag Hotelservice, ITOtours.de, ITOholidays.de im Folgenden "das Unternehmen" buchen, gelten diese Geschäftsbedingungen für den gesamten Prozess, also von "Vor der Buchung des Reisepakets" bis zu "Nach der Reise".

Die Geschäftsbedingungen "des Unternehmens" gelten auch, wenn das Reisebüro (Buchungsstelle) selbst, unter seinem Namen, ein Reisepaket organisiert und anbietet oder Reisepakete für einen Reiseveranstalter verkauft, der nicht in den Niederlanden ansässig ist.

Für alle anderen Formen der Leistungserbringung durch den Reiseveranstalter und/oder das Reisebüro (Buchungsstelle) gelten die Buchungsbedingungen "des Unternehmens". Wenn nicht eindeutig angegeben ist, welche Bedingungen gelten, gelten die Bedingungen "des Unternehmens".

Screenshot
Die Angebotspalette eines Reiseveranstalters "online" kann sich schnell ändern. Es empfiehlt sich daher, einen Screenshot (Bildschirmausdruck) des Bildschirms anzufertigen, auf dem das Angebot des Reiseveranstalters angezeigt wird, damit später keine Unklarheiten entstehen können.

Ergänzende Klauseln
Der Reiseveranstalter (und/oder Reisevermittler) und der Reisende können ergänzende Klauseln zu diesen Bedingungen vereinbaren. Diese Klauseln müssen schriftlich oder elektronisch festgehalten werden und sollen die Position des Reisenden stärken. Die Klauseln können die Rechte, die der Reisende aufgrund des Gesetzes und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, nicht beeinträchtigen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer individuell vereinbarten Klausel und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die für den Reisenden vorteilhafteste Bestimmung.

"ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des Unternehmens

1. Die folgenden Begriffe werden in diesen Reisebedingungen wie folgt definiert:

Reiseveranstalter:
Der Vertragspartner bietet in Ausübung seines Gewerbes unter seinem Namen der Öffentlichkeit oder einer Gruppe von Personen vorbereitete Reisepakete an.

Reisender:
a. die Gegenpartei des Reiseveranstalters, oder
b. die Partei, in deren Namen die Pauschalreise arrangiert wurde, und die
dieses Arrangement akzeptiert hat, oder
c. die Partei, auf die das Rechtsverhältnis mit dem Reiseveranstalter übergegangen ist
c. die Partei, auf die das Rechtsverhältnis mit dem Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen übertragen wurde.

Reisevertrag: der Vertrag, mit dem sich ein Reiseveranstalter gegenüber der anderen Partei verpflichtet, eine vom Reiseveranstalter angebotene Pauschalreise zu erbringen, die eine Übernachtung von mehr als 24 Stunden und mindestens zwei der folgenden Leistungen umfasst
a. Beförderung;
b. Unterkunft;
c. eine andere touristische Dienstleistung, die nicht mit der Beförderung oder Unterbringung zusammenhängt und einen wesentlichen Teil des Reisepakets ausmacht.

Verträge, die nur die Unterbringung betreffen: Reiseverträge, bei denen der Reisende nur die Ferienunterkunft reserviert und die Beförderung selbst organisiert.

Buchungsstelle: das Unternehmen, das zwischen dem Reisenden und dem Reise
dem Veranstalter beim Abschluss des Reisevertrags.

Arbeitstage: Montags bis freitags, außer an gesetzlich anerkannten Feiertagen.

Bürozeiten: Montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr (ortsüblich), außer an gesetzlich anerkannten Feiertagen.

2. Diese Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge. Der Reiseveranstalter kann bestimmen, dass diese Reisebedingungen auch auf Verträge über andere Pauschalreisen, z.B. reine Beherbergungsverträge und Shuttle-Reisen mit dem Bus, Anwendung finden, sofern dies in der Ausschreibung angegeben ist.

VOR DER BUCHUNG DES REISEPAKETS

Informationen des Reiseveranstalters
1. Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden Informationen über Staatsangehörigkeit, Pässe, Visa und etwaige Formalitäten geben oder dafür sorgen, dass er sie erhält.

Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen zusätzlichen Informationen bei den zuständigen Behörden zu beschaffen und sich rechtzeitig vor Reiseantritt zu vergewissern, ob sich die zuvor eingeholten Informationen geändert haben.

2. Der Reisende/Reiseveranstalter wird den Reisenden über die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritts- und Reiseversicherung informieren bzw. dafür sorgen, dass er darüber informiert wird.

3. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Verantwortung für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, wenn diese von Dritten erstellt oder veröffentlicht wurden.

Informationen, die vom Reisenden zur Verfügung gestellt werden
1. Der Reisende wird vor oder spätestens bei Vertragsschluss der Buchungsstelle oder dem Reiseveranstalter alle Informationen über sich und die von ihm gebuchten Reisenden geben, die für den Abschluss oder die Durchführung des Vertrages von Bedeutung sein können. Dazu gehören auch die Nummern seiner Mobiltelefone und E-Mail-Adressen, soweit vorhanden.

2. Der Reisende ist verpflichtet, Angaben zum körperlichen und/oder geistigen Zustand des/der Reisenden (einschließlich des Konsums von Alkohol, Drogen oder Medikamenten) zu machen, wenn dieser körperliche und/oder geistige Zustand zu Unannehmlichkeiten, Gefahren oder Risiken für den Reisenden oder andere Reisende (Fahrgäste und/oder Besatzung) oder das Eigentum Dritter führen könnte. Dem Reisenden ist bekannt, dass der Bus/Beförderer (z.B. der Kapitän eines Flugzeugs) dem Reisenden die Weiterbeförderung verweigern kann, wenn sich die Angaben als unrichtig erweisen oder nicht gemacht worden sind.

3. Der Reisende hat ferner alle Angaben zu machen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Reise durch den Reiseveranstalter im Hinblick auf die Personenkapazität oder die Zusammensetzung der Reisegruppe von Bedeutung sein können.

Zusätzlich
1. Kündigung durch den Reiseveranstalter wegen zu geringer Beteiligung Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Zahl der Buchungen unter der erforderlichen Mindestzahl liegt. Er wird die Kündigungsfrist und die erforderliche Mindestteilnehmerzahl im Angebot deutlich angeben. Die Kündigung muss innerhalb der in der Bestätigung genannten Frist schriftlich erfolgen.

2. Buchende Partei
a. Eine Person, die eine Verpflichtung im Namen oder im Auftrag einer anderen Person eingeht (der Buchende), haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
b. Die gesamte Kommunikation (einschließlich der Zahlung) zwischen dem/den Reisenden einerseits und dem Reiseveranstalter und/oder der Buchungsstelle andererseits erfolgt ausschließlich über den Buchenden.

3. Veröffentlichte Details und Einschränkungen
a. Ist die vereinbarte Reiseleistung in einer Veröffentlichung des Reiseveranstalters enthalten, so sind die Angaben hierüber Bestandteil des Vertrages.
b. Hat der Reiseveranstalter im allgemeinen Teil des Programms allgemeine Einschränkungen aufgenommen und stehen diese im Widerspruch zu den Reisebedingungen, so gelten die für den Reisenden günstigsten Bestimmungen.

4. Abfahrts- und Ankunftszeiten
Die Abfahrts- und Ankunftszeiten für die Beförderungskomponenten werden in den Reiseunterlagen angegeben. Diese Zeiten sind maßgebend.

5.1 Zahlung, Zinsen und Inkassokosten
a. Mit Zustandekommen des Vertrages ist eine Anzahlung auf den gesamten vereinbarten Reisepreis zu leisten. Veranstalter von Pauschalreisen, Rundreisen, reinen Unterkunftsarrangements können von diesem Betrag abweichen. Sie müssen den Reisenden hierauf im Voraus hinweisen.

b. Bei reinen Beherbergungsverträgen mit Hotels beträgt die Anzahlung 50% des Reisepreises.

5.2 Der Restbetrag muss spätestens einen Monat vor dem Tag der Abreise im Besitz der Buchungsstelle sein. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Reisende in Verzug. Zahlt der Reisende nicht rechtzeitig, wird der Reiseveranstalter den Reisenden kostenlos anmahnen. Ist die Zahlung bis dahin nicht erfolgt, gilt der Vertrag als zum Tage des Verzuges gekündigt. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die in diesem Zusammenhang geschuldeten Stornokosten zu berechnen. Die Stornokosten werden in diesem Fall von den bereits gezahlten Beträgen abgezogen.

6. Kommt der Vertrag weniger als sechs Wochen vor dem Abreisetermin zustande, ist der gesamte Reisepreis sofort und in voller Höhe zu zahlen.

7. Bei einer Buchung über das Internet wird der Reisevermittler den Buchungsvorgang so gestalten, dass der Reisende vor der Annahme darüber informiert wird, dass er einen Vertrag abschließt. Dieser Vertrag bindet den Reisenden ab dem Zeitpunkt der Buchungsbestätigung durch das Reisebüro.

8. Ein Reisender, der einer finanziellen Verpflichtung gegenüber dem Reiseveranstalter nicht rechtzeitig nachkommt, schuldet den gesetzlichen Zinssatz auf den geschuldeten Restbetrag. Der Reisende hat auch die dem Reiseveranstalter entstandenen angemessenen Inkassokosten zu erstatten. Diese betragen maximal 15 % des Reisebetrages bis zu 2.500 €, 10 % der folgenden 2.500 € und 5 % der nächsten 5.000 €.

9. "The company's" haftet nicht für Zusagen seiner Mitarbeiter und/oder Dritter, es sei denn, diese Zusagen werden nachträglich schriftlich bestätigt.

Reisesumme
1. Die veröffentlichte Reisesumme wird deutlich als pro Person/pro Gruppe/etc. angegeben. Eventuelle Zusatzkosten werden deutlich angegeben.

2. Die ausgeschriebene Reisesumme basiert auf den Preisen, Abgaben und Steuern, die dem Reiseveranstalter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt sind.

ZEITRAUM NACH DER BUCHUNG BIS ZUR DURCHFÜHRUNG DER PAUSCHALREISE

Änderungen der Reisesumme
1. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die Reisesumme im Rahmen einer Änderung der Beförderungskosten (einschließlich Treibstoffkosten), der geschuldeten Steuern und Abgaben bis 14 Kalendertage vor Reisebeginn (bei Nur-Unterkunfts-Verträgen vor dem Tag der Ankunft in der ersten gebuchten Unterkunft) zu erhöhen.

2. Der Reisende ist berechtigt, einer Erhöhung des Reisepreises im Sinne des Absatzes 1 zu widersprechen. Von diesem Recht muss der Reisende innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung unter Androhung der Verwirkung Gebrauch machen.

3. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er die notwendigen Reisedokumente, wie z.B. einen gültigen Reisepass oder, soweit zulässig, einen Personalausweis und eventuell erforderliche Visa, bei sich hat.

4. Nachdem der Vertrag zustande gekommen ist. Der Reisende kann Änderungen des Vertrages verlangen. Dies steht unter der Bedingung, dass der Reisende den geänderten Reisepreis nach Abzug der bereits gezahlten Beträge zahlt. Darüber hinaus ist der Reisende verpflichtet, eine Änderungsgebühr pro Buchung und ggf. Kommunikationskosten zu zahlen, wie im Angebot angegeben.

3. Eine Änderung des Abreisedatums oder eine Verringerung der Zahl der zahlenden Reisenden wird als Rücktritt oder Teilrücktritt gewertet.

4. Rechtzeitig vor Antritt der Pauschalreise kann der Reisende durch eine andere Person ersetzt werden.

5. Stornierung/Änderungen auf Veranlassung des Kunden. Eine Stornierung oder Änderung des/der erteilten Auftrags/Aufträge kann nur an Werktagen und nur auf Wunsch des Kunden erfolgen. Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine Stornierung oder Änderung von bereits getätigten Reservierungen, werden die damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt. Dies können Stornierungs- oder Änderungskosten des Leistungsträgers sein und/oder die Kosten, die dem Reisebüro zur Durchführung der Stornierung oder Änderung entstehen.

Stornierung durch den Reisenden
1. Standard-Stornogebühren

Wird ein Vertrag storniert, kann "das Unternehmen" dem Reisenden zusätzlich zu den geschuldeten Reservierungskosten die folgenden Stornogebühren in Rechnung stellen:

Wird nur eine Hotelunterkunft gebucht, entweder mit oder ohne Frühstück,
dann gilt für die Stornierung dieser Reservierung folgendes.

a. Im Falle einer Stornierung mehr als drei Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem die erste HOGA-Dienstleistung gemäß dem HOGA-Vertrag erbracht werden soll, ist der Kunde ab dem sogenannten "Anfangsdatum" nicht verpflichtet, dem Hotelbetrieb irgendeine Zahlung zu leisten.

b. Im Falle einer Annullierung mehr als zwei Monate vor dem Anfangsdatum ist der Kunde verpflichtet, 15% des Reservierungswertes an "den Betrieb" zu zahlen.

c. Im Falle einer Stornierung mehr als 1 Monat vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 35% des Reservierungswertes an "die Firma" zu zahlen.

d. Im Falle einer Stornierung mehr als 14 Tage vor dem Starttermin ist der Kunde verpflichtet, 60% des Reservierungswertes an "die Firma" zu zahlen.

e. Im Falle einer Stornierung mehr als sieben Tage vor dem Anfangsdatum ist der Kunde verpflichtet, 85% des Reservierungswerts an "die Firma" zu zahlen.

f. Im Falle einer Stornierung 7 Tage oder weniger vor dem Anfangsdatum ist der Kunde verpflichtet, 100% des Reservierungswerts an "das Unternehmen" zu zahlen.

2. Teilweise Stornierung
a. Wenn ein Reisender in einer Gruppe seinen Anteil am Vertrag für einen gemeinsamen Aufenthalt in der Unterkunft storniert, schuldet er eine Stornogebühr.

3. Außerhalb der Geschäftszeiten
Stornierungen, die außerhalb der Geschäftszeiten erfolgen, gelten als am nächsten Werktag erfolgt.

Änderungen
1. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die vereinbarte Leistungserbringung zu ändern aufgrund
außergewöhnlicher Umstände

2. Im Falle einer Änderung wird der Reiseveranstalter dem Reisenden, soweit möglich, ein Alternativangebot unterbreiten. Dies geschieht innerhalb von drei Kalendertagen nach Mitteilung der Änderung. Das Alternativangebot muss der ursprünglichen Buchung mindestens gleichwertig sein.

NACH DEM REISEPAKET

Reklamationen
1. Wurde eine Reklamation nicht zufriedenstellend gelöst, muss sie innerhalb von zwei Wochen nach dem ursprünglichen Abreisedatum der Reise schriftlich und unter Angabe von Einzelheiten beim Reiseveranstalter oder der Buchungsstelle eingereicht werden.

2. Reicht der Reisende die Beanstandung nicht rechtzeitig ein, so müssen wir dem Leistungsträger ausreichend Zeit zur Prüfung der Angelegenheit geben

3. Der Reiseveranstalter wird spätestens einen Monat nach Eingang der Reklamation eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Streitigkeiten
Auf die auf der Grundlage dieser Reisebedingungen abgeschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.

Alle Reklamationsrechte erlöschen einen Monat nach Beendigung der Pauschalreise (oder wenn die Pauschalreise nicht stattgefunden hat, einen Monat nach dem ursprünglichen Abreisedatum).

Unsere Adresse und Angaben :

ITO tours b.v.
Nieuwstraat 10b
2266AD Leidschendam
T.+31(0)70 3524 534
F.+31(0)70 3548 827

KVK : 27182305
VAT : 808279154 B 01

Bankverbindung:
ING Bank
Konto-Nr.:66.75.61.625
IBAN NL14 INGB 0667 5616 25
BIC:INGBNL2A

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